25 März 2016 ~ 0 Comments

Parteiprogramm der AfD

1 6. Lebensrecht: Willkommenskultur für Neu- und Ungeborene.

Jeder Mensch besitzt in seiner unantastbaren Würde von der Zeugung bis zum natürlichen Tod ein Grundrecht auf Leben. Dieses Recht zu schützen und zu fördern ist eine unabdingbare Pflicht von Staat und Gesellschaft.

Die Alternative für Deutschland tritt als Rechtsstaatspartei mit christlichem Menschenbild für die Achtung der Grundrechte des Menschen in allen Entwicklungsphasen ein. Auch dem noch ungeborenen Menschen als schwächstem Glied der Gesellschaft kommen diese Rechte zu.
Wir fordern, dass die Ziele in der Praxis der Schwangerschaftskonfliktberatung entsprechend den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 1993 zu den §§ 218 ff. StGB der Lebensschutz des Ungeborenen sowie Hilfe für Schwangere Parteiprogramm der AfD statt Abtreibung sind.
Die AfD schließt sich der weiteren Forderung des Bundesverfassungsgerichtes an, bei nicht signifikant sinkender Zahl der Schwangerschaftsabbrüche eine Gesetzeskorrektur zum besseren Schutz des Ungeborenen vorzunehmen.

Die AfD wendet sich gegen alle Versuche, Abtreibungen zu bagatellisieren, sie staatlicherseits zu fördern oder sie gar zu einem „Menschenrecht“ zu erklären. Schwangeren in Not müssen konkrete Hilfen angeboten werden. Über häufige Abtreibungsfolgen für die betroffenen Mütter, zum Beispiel psychosomatische Störungen oder Depressionen, ist Aufklärung der Bevölkerung notwendig. Schulische Lehrpläne müssen sowohl den verantwortlichen Umgang mit Sexualität als auch die Entwicklung des Kindes im Mutterleib und seine ethische, biologische und rechtliche Stellung als Mensch ab der Verschmelzung von Ei und Samenzelle thematisieren.

Für die AfD ist menschliches Leben nicht verhandelbar. Sein Wert schließt Erwägungen im Hinblick auf seine Nützlichkeit aus.

Tags:

Leave a Reply