23 August 2011 ~ 0 Comments

Währungsreform – als Reform der Gesellschaft

Zur Zeit machen sich viele Leute Gedanken über die Probleme unserer Welt – z.B. die Finanzkrise, das heißt, die überbordenden Schulden fast aller westlichen Staaten.
Ich habe eine – nicht ganz ernst gemeinte – Idee, wie wir das Dilemma lösen können. Wir machen eine WährungsReform.

Nehmen wir an, ich wäre der Diktator der Welt und des Weltwährungsfonds und ordne an: alle Länder des Westens, also Europa einschließlich Russlands sowie der ganze Kontinent Amerika, die machen Inventur und stellen fest, welche Werte ihrer Staaten dem Berg ihrer Schulden gegenüber stehen.
Wir rechnen die realen und fiktiven Werte alles Erzeugten und alles Geschaffenen – also sowohl Häuser als auch den Boden, auf dem wir leben und alle geistigen Werte (Patente u.ä.) gegeneinander auf und bestimmen auf dieser Grundlage den Wert einer neuen oder der alten Währung. Der Wert wird an die realen Grundlagen gebunden, auf denen die Währung beruht und wird in regelmäßigen Abständen neu festgestellt.

Weiter würde ich anordnen, dass alle Geschäfte ausschließlich mit effektiven Werten abgeschlossen werden und dass nur noch das gekauft oder politisch verordnet wird, was auch bezahlt werden kann. Das heißt, die öffentliche Hand darf nur das ausgeben, was sie zuvor eingenommen hat. Falls nichts da ist, kann sie nichts geben, sondern muss dies privaten Initiativen überlassen. Geld kann nur geliehen und verliehen werden, wenn reale Sicherheiten vorhanden sind. Spekulationen auf künftige WertVeränderungen sind untersagt. Geschäfte mit Rohstoffen und Nahrungsmitteln zur Erzielung von künstlichen Gewinnen von Institutionen und Personen sind verboten. Wetten oder Geschäfte ohne Gegenwerte an den Börsen sind verboten. Kontrollen sind obligatorisch.

Karitas ohne vorherige Lebensleistung findet nur ausnahmsweise und streng kontrolliert statt, um Menschen, die nicht für sich selbst sorgen können, zwar ein Minimum an Lebensmöglichkeiten zu verschaffen – aber so, dass ein starker Anreiz bestehen bleibt, sich selbst zu versorgen. Das heißt, sie werden gegebenenfalls in leerstehenden Kasernen o.ä. untergebracht. (Unwürdig oder unmenschlich war dies auch nicht für die Soldaten, die zuvor dort untergebracht waren.) Auch Fernseher, Mobiltelefon Computer usw. werden nicht von der Kommune bezahlt.

Zugewanderte, die sich länger als ein Jahr bei uns aufhalten und sich nicht selbst versorgen können, werden in ihre Herkunftsländer zurückgeführt – zur Not auf den selben illegalen Wegen, auf denen sie ins Land gekommen sind. Hier geborene Kinder sind dabei kein Hindernis.
Personen ohne Deutschkenntnisse haben hier kein Bleiberecht – auch nicht durch Heirat oder Familiennachzug.
Personen, die unser Gastrecht in Anspruch nehmen und in dieser Zeit Fenster einschlagen, Reifen anzünden, mit Drogen handeln oder sonstige unanständige Dinge tun, werden ohne Aufschub so in ihre Herkunftsländer zurückgeführt, dass sie bei Wiedereinreise erkannt werden können. In Zweifelsfällen (nach Wegwerfen der Ausweispapiere und bei falschen biographischen Angaben) wird anhand von Sprachanalysen festgestellt, wohin diese Menschen zurückzuführen sind.
Transferleistungen von Krankenkassen ins Ausland für Verwandte von hier Versicherten müssen unterbleiben, weil der Nachweis der jeweiligen Berechtigung nicht zu kontrollieren ist. RentenÜberweisungen ins Ausland nach Berufstätigkeit sind erlaubt.
In den Ländern, aus denen die ArmutsImmigranten stammen, werden durch erfahrene Entwicklungshelfer – geschulte einheimische und praxiserfahrene Hiesige – Möglichkeiten geschaffen, dass die Zurückgeführten und auch dort Ansässige Hilfe zur Selbsthilfe erhalten, so dass der Anreiz zur Auswanderung wegfällt. Politische Geldspenden in diese Länder müssen unterbleiben, weil sie erfahrungsgemäß großenteils durch Korruption versickern.

In allen Einrichtungen, in denen sich Menschen fremder Sprachen versammeln, d.h. in Kirchen, Moscheen u.ä., darf nach einer Übergangszeit nur noch in Deutsch – und ab sofort nur noch mit Übersetzung gepredigt werden.
Aufrufe zur Gewalt und solche die gegen das Prinzip der Achtung vor anderen Menschen und anderer Meinungen verstoßen, müssen sofort geahndet werden, indem diese Personen ohne Aufschub in ihre Herkunftsländer abzuschieben sind.
Geistliche Führer, die aus dem Ausland kommen, legen eine Prüfung ab, in der sie nachzuweisen haben, dass sie die Landessprache beherrschen und die Werte des Landes akzeptieren, in dem sie lehren wollen.

Alle Rechtsurteile und politischen Entscheidungen, die gegen den Geist unseres Grundgesetzes verstoßen, sind automatisch unwirksam. Verletzungen der Grundrechte der deutschen Verfassung werden bei Ausländern genau so geahndet wie bei Deutschen. Anleitung dazu holen wir uns in Ländern, die in diesem Sinne Vorbild sind – und bei Aufklärern wie Ingo Resch, Thilo Sarrazin und Kirsten Heisig (Ende der Geduld).

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